Die Legalbewährung von alkoholauffälligen Kraftfahrern - Probleme und Ergebnisse einer Bewährungskontrolle (2000)

Do., 26.03.2020 - 11:16 von , zuletzt bearbeitet am 26.03.2020 - 11:26

In diesem Beitrag geht es um die Validierung der medizinisch-psychologischen Begutachtung von Verkehrsdelikten unter Alkoholeinfluss der Obergutachterstelle an der Ludwig-Maximilians-Universität, München. Die zentrale Fragestellung lautet: "Was ist mit Personen, die dreimal eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchlaufen haben (zu beachten ist die Dunkelziffer, die bei dem Thema von nicht ganz unwesentlicher Bedeutung ist) und dann zur Oberbegutachtung mit Psychologischen und Medizinischen Parametern geladen wurden und entweder positiv oder negativ begutachtet wurden?"

Die positiv Begutachteten behielten ihren Führerschein, die negativ Begutachteten haben für einen gerichtlich festgelegten Zeitraum den Führerschein entzogen bekommen. D.h. aber zu einem festgelegten Zeitpunkt haben die Negativen auch ihren Führerschein wiederbekommen und konnten somit legal wieder am Straßenverkehr teilnehmen. Über einen Zeitraum von zwanzig Jahren wurde nun in dieser Studie erforscht, in wie weit positiv und negativ Begutachtete nach der Oberbegutachtung  im Straßenverkehr wieder aufgefallen sind. Aus dieser Perspektive ist die Studie als Validitätsstudie zur Oberbegutachtung zu betrachten.

Zitiervorschlag: Maukisch, H., Kannheiser, W. & Radwan, E. (2000). Die Legalbewährung von alkoholauffälligen Kraftfahrern - Probleme und Ergebnisse einer Bewährungskontrolle. Blutalkohol, 37, 411-433.

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